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 Lexikon - Präsidialverfassung 
   
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         Präsidialverfassung
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 Während
früher an den meisten Universitäten die sogenannte »Rektoratsverfassung bestand,
hat sich die ~ immer mehr durchgesetzt. Der Vorteil der ~ besteht
darin, dass sich ein Präsident seinen verwaltungsmäßigen
Pflichten voll und ganz widmen kann; im Gegensatz zu dem Rektor, der
neben diesen Aufgaben auch noch seinen Verpflichtungen der Lehre
nachkommen muss. Die Universitäten Freiburg und Heidelberg etwa
haben eine Rektoratsverfassung, Mainz und die HU-Berlin eine ~. 
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            Autoren:
            
               Behmel,
               Albrecht
            
         
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      Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005 | 
    
 
 
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