| 
         
 Bundesweites
Gesetz als Vorgabe für die jeweils länderspezifischen
Hochschulgesetze. Der Inhalt umfaßt insbesondere: 
§ 3
Gleichberechtigung von Frauen und Männern 
 
§ 4
Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium 
 
§ 5
Staatliche Finanzierung 
 
§ 6
Bewertung der Forschung, Lehre, Förderung des wissenschaftlichen
Nachwuchses und der Gleichstellung der Geschlechter 
 
§ 7 Ziel
des Studiums 
 
§ 8
Studienreform 
 
§ 9
Koordinierung der Ordnung von Studium und Prüfungen 
 
§ 10
Studiengänge 
 
§ 11
Regelstudienzeit bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss 
 
§ 12
Postgraduale Studiengänge 
 
§ 13
Fernstudium, Multimedia 
 
§ 14
Studienberatung 
 
§ 15
Prüfungen und Leistungspunktsystem 
 
§ 16
Prüfungsordnungen 
 
§ 17
Vorzeitiges Ablegen der Prüfung 
 
§ 18
Hochschulgrade 
 
§ 19
Bachelor- und Masterstudiengänge 
 
§ 20
Studium an ausländischen Hochschulen 
 
§ 22
Aufgaben und Koordination der Forschung 
 
§ 24
Veröffentlichung von Forschungsergebnissen 
 
§ 25
Forschung mit Mitteln Dritter 
 
§ 26
Entwicklungsvorhaben 
 
§ 27
Allgemeine Voraussetzungen 
 
§ 29
Maßstäbe der Ausbildungskapazität 
 
§ 30
Festsetzung von Zulassungszahlen 
 
§ 31
Zentrale Vergabe von Studienplätzen 
 
§ 32
Allgemeines Auswahlverfahren 
 
§ 33
Besonderes Auswahlverfahren 
 
§ 34
Benachteiligungsverbot 
 
§ 35
Unabhängigkeit der Zulassung von der Landeszugehörigkeit 
 
§ 36
Mitgliedschaft 
 
§ 37
Allgemeine Grundsätze der Mitwirkung 
 
§ 41
Studentenschaft 
 
§ 42
Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal 
 
§ 43
Dienstliche Aufgaben der Professoren 
 
§ 44
Einstellungsvoraussetzungen für Professoren 
 
§ 45
Berufung von Professoren 
 
§ 46
Dienstrechtliche Stellung der Professoren 
 
§ 47
Wissenschaftliche und künstlerische Assistenten 
 
§ 48
Dienstrechtliche Stellung der wissenschaftlichen und künstlerischen
Assistenten 
 
§ 48a
Oberassistenten, Oberingenieure 
 
§ 48b
Dienstrechtliche Stellung der Oberassistenten und Oberingenieure 
 
§ 48c
Hochschuldozenten 
 
§ 48d
Dienstrechtliche Stellung der Hochschuldozenten 
 
§ 49
Anwendung der Vorschriften des Beamtenrechtsrahmengesetzes 
 
§ 50
Dienstrechtliche Sonderregelungen 
 
§ 52
Nebentätigkeit der Professoren 
 
§ 53
Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter 
 
§ 54
Personal mit ärztlichen Aufgaben 
 
§ 55
Lehrbeauftragte 
 
§ 56
Lehrkräfte für besondere Aufgaben 
 
§ 57a
Befristung von Arbeitsverträgen 
 
§ 57b
Sachlicher Grund für die Befristung 
 
§ 57c
Dauer der Befristung 
 
§ 57d
Kündigung bei Wegfall von Mitteln Dritter 
 
§ 57e
Privatdienstvertrag 
 
§ 57f
Erstmalige Anwendung 
 
§ 58
Rechtsform und Selbstverwaltungsrecht 
 
§ 59
Aufsicht 
 
§ 70
Anerkennung von Einrichtungen 
 
§ 71
Gleichstellung von Abschlüssen der Notarschule 
 
§ 72
Anpassungsfristen 
 
§ 73
Abweichende Regelungen 
 
§ 76
Besitzstandswahrung bei der Entpflichtung 
 
§ 76a
Übergangsvorschriften für Hochschulassistenten 
 
§§ 77
bis 80 (Änderung von Rechtsvorschriften) 
 
§ 81
Verträge mit den Kirchen 
 
§ 83
(Inkrafttreten) 
 
       |