| Lexikon - Grundordnungsversammlung 
   
      | Grundordnungsversammlung |  
      | Bei
der Gründung einer Hochschule über die Satzung
 »Grundordnung beratendes
Gremium. Das Ergebnis der Beratung ist eine Art von Verfassung nach
den Maßgaben des Hochschulgesetzes des entspr. Bundeslandes.
Die ~ entscheidet etwa zwischen Rektorats- oder Präsidialverfassung,
über die Größe und Gestalt der einzelnen Gremien, die
Fakultätengliederung und Wahlperioden. |  
   
      | Autoren:
            
               Behmel,
               Albrecht | Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005 |  
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