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 Zuständiger
in seiner Bedeutung oft allgemein unterschätzter Mitarbeiter
einer Hochschule für die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen
zum Datenschutz und Beratung in Fragen der Datensicherheit auf
Grundlage der jeweiligen Landesdatenschutzgesetze. Diese Aufgaben
betreffen unter Anderem: 
	Zulässigkeit
	der Datenverarbeitung 
	Verarbeitung
	aktueller personenbezogener Daten 
	Widerspruchsrechte
	der Betroffenen 
	 
	technische
	Verfahren regelmäßiger Datenübermittlung,
	organisatorische Maßnahmen 
	Wartungsfragen,
	Grundsätze der System- und Verfahrensgestaltung 
	Datenschutzaudit 
	 
	Zweckbindung bei
	Speicherungen, Veränderungen und Nutzung 
	Übermittlungen
	innerhalb des öffentlichen Bereichs 
	Übermittlungen
	innerhalb des internen Bereichs der Hochschule 
	Übermittlung
	an ausländische und internationale und andere Stellen 
	Einsicht in Akten,
	Berichtigung, Löschung und Sperrung, Schadensersatz 
	 
	Tätigkeitsberichte,
	Datenverarbeitung für wissenschaftliche Zwecke 
	 
	Datenverarbeitung
	zu journalistisch-redaktionellen Zwecken, Auszeichnungen und
	Ehrungen, Videoüberwachung und –aufzeichnungen 
	Datenverarbeitung
	bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen 
	Personenbezogene
	Daten aus ehemaligen Einrichtungen 
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